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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2018 - L 3 KA 1/16   

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https://dejure.org/2018,62484
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2018 - L 3 KA 1/16 (https://dejure.org/2018,62484)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.07.2018 - L 3 KA 1/16 (https://dejure.org/2018,62484)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - L 3 KA 1/16 (https://dejure.org/2018,62484)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 13/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst - Stellen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2018 - L 3 KA 1/16
    Eine vollständige (ersatzlose) Befreiung kommt unter dem Gesichtspunkt gleichmäßiger Belastung gemäß Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nur unter zusätzlichen Voraussetzungen infrage, wenn nämlich gesundheitliche oder vergleichbare Belastungen zu einer deutlichen Einschränkung der Praxistätigkeit des Arztes führen und ihm zudem aufgrund geringer Einkünfte aus der ärztlichen Tätigkeit nicht mehr zugemutet werden kann, den Notfalldienst auf eigene Kosten durch einen Vertreter wahrnehmen zu lassen (BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 7 und Nr. 17; Urteil vom 11. Juni 1986 - 6 RKa 5/85 - juris).

    Dies hat der Senat für vergleichbare Fälle bereits entschieden (Urteil vom 18. September 2013 - L 3 KA 119/11 - juris) und entspricht auch der Rspr des BSG (aaO; vgl auch SozR 4-2500 § 75 Nr. 7).

  • BSG, 15.08.1996 - 9 RVs 10/94

    Anfechtungsklage zur Herabsetzung des GdB

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2018 - L 3 KA 1/16
    Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang die Rechtslage, die im Zeitpunkt des Änderungsbescheids - bzw des Widerspruchsbescheids vom 6. September 2012, in dessen Gestalt der Bescheid Klagegegenstand wird (§ 95 SGG) - galt (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 13).
  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 29/93

    Aufhebung eines Rentenbewilligungsbescheides - Rückforderung gezahlter Rente mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2018 - L 3 KA 1/16
    Dabei sind als wesentlich alle Änderungen anzusehen, die dazu führen, dass die Behörde den Verwaltungsakt unter den nunmehr objektiv vorliegenden Verhältnissen nicht oder nicht mehr wie geschehen erlassen dürfte (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 26. August 1994 - 13 RJ 29/93 - juris).
  • BSG, 11.06.1986 - 6 RKa 5/85

    Notfalldienst

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2018 - L 3 KA 1/16
    Eine vollständige (ersatzlose) Befreiung kommt unter dem Gesichtspunkt gleichmäßiger Belastung gemäß Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nur unter zusätzlichen Voraussetzungen infrage, wenn nämlich gesundheitliche oder vergleichbare Belastungen zu einer deutlichen Einschränkung der Praxistätigkeit des Arztes führen und ihm zudem aufgrund geringer Einkünfte aus der ärztlichen Tätigkeit nicht mehr zugemutet werden kann, den Notfalldienst auf eigene Kosten durch einen Vertreter wahrnehmen zu lassen (BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 7 und Nr. 17; Urteil vom 11. Juni 1986 - 6 RKa 5/85 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2013 - L 3 KA 119/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2018 - L 3 KA 1/16
    Dies hat der Senat für vergleichbare Fälle bereits entschieden (Urteil vom 18. September 2013 - L 3 KA 119/11 - juris) und entspricht auch der Rspr des BSG (aaO; vgl auch SozR 4-2500 § 75 Nr. 7).
  • BSG, 15.10.2021 - B 5 R 152/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Zudem hat es die Prozessakten zu zwei vertragszahnärztlichen Streitigkeiten beigezogen, die von der Klägerin, einer Zahnärztin, in der Vergangenheit mit dem Ziel der erneuten Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung geführt worden waren (S 2 KA 168/10 = L 3 KA 11/11 und S 2 KA 28/15 = L 3 KA 1/16) .

    Sie verhält sich nicht weiter dazu, dass das LSG im angegriffenen Urteil ua auf den "zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung vom 23.02.2021 gemachten Inhalt der beigezogenen Akten (L 3 KA 11/11 und L 3 KA 1/16)" Bezug genommen hat.

  • LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 9/14

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum mit Schwerpunkt

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens sowie des beigezogenen Eilrechtschutzverfahrens L 3 KA 1/16 ER und der beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagten Bezug genommen; der Inhalt dieser Akten war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
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